Nährstoffbörse und Düngerbedarfsermittlung
Seit dem 01.02.2018 steht Lars Reinhold für unsere Mitglieder mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Düngebedarfsermittlung um Nährstoffvermittlung geht.
Für unsere Mitglieder wird er bei der Düngerbedarfsermittlung behilflich sein und die geforderten betrieblichen Düngepläne erstellen.
Des Weiteren wird er im Bereich der Nährstoffbörse bzw. Nährstoffvermittlung tätig werden.
Haben sie einen Überschuss an Wirtschaftsdüngern oder haben Sie noch Kapazitäten auf ihren Flächen oder im Lager frei - wir vermitteln für Sie!
Engpässe entstehen vor allem durch das Ausbringungsverbot in der Sperrfrist, die per Antrag verschoben werden kann. Die Daten der Sperrfristen können Sie aus der unten abgebildeten Tabelle entnehmen. Der Antrag auf Vorverlegung der Sperrfrist muss bis zum 10.10. bei dem Landesamt für Landwirtschaft, Umweltschutz und ländliche Räume eingegangen sein. Der Antrag steht im Mitgliederbereich zum Download für Sie bereit.
Bitte beachten Sie bei der Ausbringung von Wirtschafts- und Mineraldüngern die Aufnahmefähigkeit des Bodens. Nach den Richtlinien der guten fachlichen Praxis darf kein Dünger ausgebracht werden, wenn der Boden wassergesättigt oder durchgängig mit einer 5 cm dicken Schneeschicht bedeckt ist. Ist der Boden noch gefroren, muss er am Tag mindestens 1 cm tief auftauen. Bitte heften Sie zur Dokumentation der Maßnahme einen Ausdruck einer Wetterkarte, die das Auftauen des Bodens zum Zeitpunkt der Ausbringung, darstellt.
Eine aktuelle und gute Auflistung hat die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein auf ihrer Internetseite. Auf die Seiten der Landwirtschaftskammer gelangen Sie mit dem untenstehenden Link .