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Änderung im PV Bezugsstrom

PV Bezugsstrom

Im Solarpaket 1 wurde im §10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche des EEG eine Änderung für den Bezugsstrom für PV-Volleinspeiseanlagen bis 100 kwp vorgenommen. Das bedeutet das über einen formlosen Antrag beim Energieversorger bzw. Netzbetreiber der geringfüge Stromverbrauch der PV-Anlage auf den Stromzähler des Gebäudes auf der die PV-Anlage installiert ist übertragen und abgerechnet werden kann. Der große Vorteil hierbei ist, dass die Kosten für den Messstellenbetrieb wegfallen.

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Aktuelles

Mitgliederreise Argentinien und Chile

Mitgliederreise Argentinien und Chile vom 31.10.-14.11.2026. Genauere Informationen erhaltet ihr unter den beiden Links.

Falls Fragen oder Anmeldungen bitte an  Tel.: 04662/961 oder per Mail an t.lucht@mr-suedtondern.de