Hollmarksweg 2
25917 Enge-Sande

Telefon 04662 / 961
Telefax 04662 / 70818

Datenschutz
Impressum

Änderung im PV Bezugsstrom

PV Bezugsstrom

Im Solarpaket 1 wurde im §10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche des EEG eine Änderung für den Bezugsstrom für PV-Volleinspeiseanlagen bis 100 kwp vorgenommen. Das bedeutet das über einen formlosen Antrag beim Energieversorger bzw. Netzbetreiber der geringfüge Stromverbrauch der PV-Anlage auf den Stromzähler des Gebäudes auf der die PV-Anlage installiert ist übertragen und abgerechnet werden kann. Der große Vorteil hierbei ist, dass die Kosten für den Messstellenbetrieb wegfallen.

Zurück